Freie Praxis – Was ist das?


Gern bezeichne ich meine Tätigkeit als Heilpraktikerin für Psychotherapie als "Tätigkeit in freier Praxis“.  Es ist natürlich in mancher Hinsicht von Nachteil für meine KlientInnen und auch für mich, dass die Gesetzgebung die Finanzierung heilkundlicher Leistungen durch gesetzliche Krankenkassen nicht vorsieht. Es hat jedoch auch Vorteile, sich für eine freie Praxis zu entscheiden. (Wichtiger Hinweis für Sie: Wenn Sie privat versichert sind oder eine Zusatzversicherung für heilpraktische Leistungen haben, können Kosten übernommen werden!)

Ich führe meine Praxis so, dass Ihnen in aller Regel keine langen Wartezeiten entstehen. Nach einem Erstgespräch kann ich mit dem Rhythmus, in dem wir Termine vereinbaren, flexibel sein. Es wird keine festgelegte Stundenzahl bei der Krankenversicherung beantragt, so dass wir eine Übereinkunft darüber in Freiheit treffen können.

Zeitliche Flexibilität heißt auch: Ich werde Ihnen mehr als einen Termin pro Woche einrichten, wenn wir das als notwendig erachten, und ich arbeite in größeren Abständen mit Ihnen, wenn das Ihnen und Ihrem Anliegen entspricht und mit Ihrer seelischen Verfassung in Einklang ist. In diesem Fall bleiben wir zwischen den Terminen schriftlich und telefonisch in Kontakt.

Ich bin bereit, Sie therapeutisch/ beraterisch zu begleiten, während Sie auf einen von der Krankenkasse finanzierten Therapieplatz warten oder überbrücke mit Ihnen die Zeit bis zum Beginn einer Rehamaßnahme.

Wir haben die methodische Freiheit zwischen therapeutischen Arbeitsweisen und Beratungseinheiten zu wechseln: Naturgemäß können sich je nach Thematik Überschneidungen mit Coaching und/oder Supervision ergeben. Ich habe die Möglichkeit, dies auf Wunsch als berufliche Ausgabe in Rechnung zu stellen.

Bei allen Vereinbarungen steht Ihre seelische Verfassung im Mittelpunkt:
Es geht um Ihre Bedürfnisse und um heilsame Begegnung.


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